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Verwaltungsgemeinschaft Rain
Schloßplatz 2
94369 Rain
Tel: 09429 / 9401 - 0
Fax: 09429 / 9401 - 26
Email: info@vgem-rain.de
  Öffnungszeiten
  Montag 08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
  Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
  Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
  Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
  Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

 

 

 

Benutzungsordnung Kinderbad

 

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung umfasst die zu diesem Zweck ausgebauten Land- und Wasserflächen des Grundstückes Flurnummer 1210 der Gemarkung Aholfing. Die Benutzungsordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten der Anlage erkennen die Besucher die Bestimmungen der Benutzungsordnung an.

 

§ 2 Zweckbestimmung und zugelassene Nutzungsarten

(1) Diese Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im und rund um das Kinderbad. Der Besucher soll Ruhe und Erholung finden.

(2) Das Kinderbad dient der Erholung, dem Baden und Schwimmen sowie der Freizeitgestaltung.

(3) Die Benutzung der Wasserflächen mit Booten ist ausdrücklich untersagt.

(4) Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen sind nur nach Erlaubnis der Gemeinde gestattet.

 

§ 3 Nutzung

(1) Das Betreten und die Benutzung des Kinderbades ist grundsätzlich jedermann gestattet, soweit dem nicht gesundheitliche oder ordnungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.

(2) Kinder unter 8 Jahren sind zum Besuch des Kinderbades nur in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten zugelassen. Dies gilt nicht, wenn Kinder im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens „Bronze“ sind. Personen, die gebrechlich sind oder sich ohne fremde Hilfe nicht frei bewegen können, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

(3) Die Einrichtungen des Kinderbades sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet bei schuldhaftem Handeln zum Schadensersatz. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt in Höhe der Kosten zur Beseitigung des entstandenen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR, erhoben.

 

§ 4 Öffnungszeiten

(1) Die Badezeit ist festgelegt vom 1. Juni bis 15. September. Die Anlage ist bis maximal 21 Uhr nutzbar. Die Gemeinde Aholfing kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

(2) Aus wichtigen Gründen kann das Bad ganz oder teilweise geschlossen werden.

(3) Der Betreiber (Gemeinde Aholfing) kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die Nutzung einschränken.

 

§ 5 Zutritt

Der Zutritt zum Kinderbad ist nur unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Wege gestattet.

 

§ 6 Badekleidung

(1) Jeder Badegast muss Badekleidung tragen, die keinen Anstoß erregt und den Anforderungen der Sauberkeit entspricht.

(2) Badekleidung darf in den Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.

 

§ 7 Aufsicht/Rettungsdienst

(1) Eine Badeaufsicht bzw. Rettungsbereitschaft ist nicht vorhanden. Das Baden erfolgt auf eigene Gefahr.

(2)Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter 8 Jahren dürfen das Kinderbad nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren betreten.

 

§ 8 Haftung und Sicherheit

Für Schäden haftet die Gemeinde Aholfing nicht. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.