Änderung im Melderecht – Neues Bundesmeldegesetz tritt zum 01.11.2015 in Kraft
Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst.
Die wichtigsten Neuerungen ab dem 01.11.2015:
- bei der An-, Um- und Abmeldung ist eine schriftliche Bestätigung vom Meldepflichtigen vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt
>>> Formular zur Bestätigung des Wohnungsgebers <<<
- Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung: 2 Wochen
- bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht
- bei einem Wegzug in das Ausland besteht Abmeldepflicht (Meldefrist 2 Wochen),
sowie die Angabe der Adresse im Ausland ist notwendig
- eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich
- wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monate ohne Anmeldung in einer Wohnung leben (z.B. Besuche aus dem Ausland, Saisonarbeiter)
- wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate ohne Anmeldung in einer weiteren Wohnung im Inland leben
Bei Fragen zum neuen Bundesmeldegesetz steht das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Rain gerne unter der Telefonnummer 09429/ 9401-11 und 9401-14 zur Verfügung.
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